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Pflichtverteidiger in MünsterRechtsanwalt und Strafverteidiger Jan Allendorf

Die Pflichtverteidigung ist ein weiterer Teil der Arbeit in der Rechtsanwaltskanzlei Jan Allendorf. Wussten Sie, dass jeder das Recht hat, einen Pflichtverteidiger seiner Wahl zu benennen? In einer Anklageschrift finden Sie häufig den Zusatz, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt wird, welchen Sie binnen einer Frist von einer Woche benennen müssen.

Nutzen Sie Ihr Recht in Anspruch und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jan Allendorf ist gerne für Sie zur Stelle und vertritt Ihre Rechte. Sollte es sich bei Ihrem Fall um einen Notfall handeln, steht Ihnen unsere 24-Stunden-Hotline zur Verfügung, um schnell Hilfe zu erhalten. Ihr Rechtsanwalt nimmt sich für jeden Mandanten viel Zeit, um seine Rechte zu verteidigen und das Verfahren in die bestmögliche Richtung zu lenken.

Einen Pflichtverteidiger wählen: Wir wissen, was in Ihrem Fall zu tun ist

Die Beiordnung als Pflichtverteidiger ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die in § 140 StPO aufgeführt sind.

Einer der wichtigsten Beiordnungsgründe ist dabei mit Sicherheit der Vollzug von Untersuchungshaft. Untersuchungshaft bedeutet zunächst die Freiheitsentziehung an einem Unschuldigen. Die Freiheit des Menschen ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Nur durch die frühzeitige Mitwirkung eines spezialisierten Strafverteidigers können negative Folgen für die sich eventuell anschließende Hauptverhandlung vermieden werden.

Ein weiterer wichtiger Grund zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers findet sich in § 140 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StPO. Danach ist die Mitwirkung eines bestellten Verteidigers notwendig, wenn erstinstanzlich vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht verhandelt, oder dem Angeklagten ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Mit Verbrechen meint das Gesetz jeden Straftatbestand, der im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wird.

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei in Münster auf

Um in Ihrem Fall den bestmöglichen Verlauf der Ermittlungen und Verhandlungen herbeiführen zu können, ist es wichtig, frühzeitig einen Pflichtverteidiger zu benennen. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei in Münster auf. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jan Allendorf steht Ihnen mit seiner Expertise und Erfahrung zur Seite. So werden Ihre Rechte geschützt und mit Nachdruck verteidigt.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Als Experte auf den Gebieten Strafrecht ist Ihr Rechtsanwalt der ideale Strafverteidiger in jeglichen Anliegen. Ob es sich um ein Delikt in Kapitalstrafsachen, Jugendstrafsachen oder Wirtschaftsstrafsachen handelt: Wir sind im Großraum Münster für Sie die richtige Adresse.

0251 . 48 49 519
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