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Ihr Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in MünsterWenden Sie sich an Ihren Anwalt Jan Allendorf, wenn um jugendstrafrechtliche Belange geht.

In der polizeilichen Erfassung von Straftaten werden in Deutschland sämtliche Straftaten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Altersbereich zwischen 6 und 21 Jahren als Jugendkriminalität angesehen und fallen in den Bereich Jugendstrafrecht, wobei eine Strafmündigkeit erst ab dem 14. Lebensjahr gegeben ist.

Ihre Kanzlei für Jungendstrafrecht in Münster

Der Jugendliche ist dem Strafverfahren und den ihm in vieler Hinsicht überlegenen, erwachsenen Beteiligten in viel stärkerem Maße ausgeliefert, als dies bei erwachsenen Beschuldigten der Fall ist. Zudem steht er unter dem Einfluss seiner Erziehungsberechtigten, seiner Umgebung und seines Umfelds – Einflüsse, die bis ins Strafverfahren hinein wirken, meist ohne dass der Jugendliche sich dessen erwehren oder auch nur bewusst sein könnte. Der jugendliche Beschuldigte erscheint dementsprechend schon aufgrund seines jugendlichen Alters beeinflussbar, im positiven wie im negativen Sinne – umso wichtiger ist es für den Beschuldigten daher, einen auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben.

Rechtsanwaltskanzlei Allendorf – Ihr Anwalt für Jugendstrafsachen

Erfolgreiche Verteidigung im Jugendstrafverfahren setzt zuvorderst spezifische und tiefgründige Kenntnisse im Jugendstrafrecht voraus, um den stetig postulierten Rechtszustand der Waffengleichheit im Verhältnis zum spezialisierten Jugendstaatsanwalt und Jugendrichter in der Praxis mit Leben zu füllen.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jan Allendorf steht daher auch dem jugendlichen Mandanten im Jugendstrafverfahren als unbedingter und verlässlicher Beistand und Strafverteidiger zur Seite. Kontaktieren Sie die Kanzlei Allendorf in Münster bei sämtlichen jugendstrafrechtlichen Fragen – wir kümmern uns vertrauensvoll um Ihr Anliegen und sind für Sie da.

0251 . 48 49 519
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