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Hauptverhandlung Rechtsanwaltskanzlei Jan Allendorf

Trotz aller Wichtigkeit des Ermittlungsverfahrens, bildet die Hauptverhandlung immer noch den Kern des deutschen Strafverfahrens. In der Hauptverhandlung entscheidet sich, ob das Gericht den Darstellungen der Staatsanwaltschaft folgt oder ob die Version des Angeklagten die Grundlage des Urteils ist.

Die Verteidigung hat in der Hauptverhandlung die Möglichkeit Überzeugungsarbeit zu leisten. Dazu muss darum gekämpft werden, dass der Mandant wahrgenommen und auch wirklich gehört wird.

Die Verteidigung muss stets bemüht sein, den bestrittenen staatsanwaltschaftlichen Vorstellungen entgegenzutreten, auf belastende Äußerungen zu erwidern und zu zwiespältigen Beweisergebnissen sofort Stellung zu nehmen. Zudem bietet die StPO zahlreiche Möglichkeiten auf den Gang eines Strafverfahrens Einfluss zu nehmen.

Jede einzelne dieser Möglichkeiten muss die Verteidigung kennen und teilweise blitzschnell handeln um die Rechte des Mandanten schützen und wahren zu können.

0251 . 48 49 519
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