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Revision im Strafrecht in MünsterRechtsanwaltskanzlei Allendorf

Fehlurteile sind auch im Rechtsstaat nicht auszuschließen, ihre Aufhebung ist höchste Verteidigerkunst. Die Rechtsanwaltskanzlei Allendorf in Münster ist daher Ihr Ansprechpartner für Revisionsverfahren und setzt sich auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung für Ihre Rechte ein.

Nach einer erstinstanzlichen Verurteilung durch eine Strafkammer verbleibt dem Angeklagten als letzte Möglichkeit lediglich das Rechtsmittel der Revision. Die allermeisten Revisionen werden jedoch abgewiesen: Das Revisionsgericht hört keine Zeugen mehr, vernimmt keine weiteren Sachverständigen und führt meist gar keine Hauptverhandlung durch.

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Münster – Jan Allendorf

Der Verteidigung bleibt nur die sehr komplizierte schriftliche Rüge, dass das bisherige Verfahren fehlerhaft war und das Urteil somit auf einer nicht ordnungsgemäßen Grundlage gesprochen wurde. Das erstinstanzliche Urteil wird dann im Revisionsverfahren ausschließlich auf Rechtsfehler hin überprüft – Erfolg hat hier nur, wer den schmalen formalisierten juristischen Pfad der zutreffenden Revisionsbegründung beherrscht.

Profunde rechtswissenschaftliche Erfahrung gehört ebenso dazu wie die Kenntnis aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung. Wenn ein Angehöriger oder Sie selbst strafrechtlich verurteilt wurden, wird unsere Kanzlei in Münster gerne für Sie tätig und legt Revision ein – die Erfahrung und fachliche Kompetenz von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jan Allendorf ist dabei Ihr Vorteil. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns während unserer Bürozeiten an.

0251 . 48 49 519
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