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Wirtschaftsstrafsachen Rechtsanwaltskanzlei Jan Allendorf

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts hat sich schon lange im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert. Dabei umfasst er sämtliche Straftatbestände mit Bezug zum Wirtschaftsleben und Wirtschaftsrecht. Außerhalb des Strafgesetzbuchs sind insbesondere Taten im Zusammenhang mit der Insolvenzordnung (Insolvenzverschleppung), das Kapitalmarktstrafrecht (§ 38 WpHG) und die Bilanzdelikte (§§ 331 ff. HGB) von praktischer Bedeutung.

Innerhalb des StGB sind insbesondere die Tatbestände des Betrug, der Geldwäsche und der Untreue von erheblicher praktischer Bedeutung. Der Tatbestand des Betruges ist kompliziert und die Frage, ob sich jemand wegen Betruges strafbar gemacht hat, ist auf den zweiten Blick oft schwieriger zu beantworten, als es auf den ersten Blick den Anschein hat.

Der erfahrene Verteidiger muss alle rechtlich möglichen Schritte gehen und diese Schwierigkeiten aufzeigen. Nur so können unnötige Verfolgungsmaßnahmen und falsche Verurteilungen vermieden werden.

Die Staatsanwaltschaften und Gerichte haben sich auf die Verfolgung dieser Delikte spezialisiert. Bundesweit sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet und Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten eingerichtet worden. Der Verteidiger sollte daher wenigstens genauso spezialisiert sein. Gefragt ist eine individuelle persönliche Betreuung durch einen ausgewiesenen Fachmann.

0251 . 48 49 519
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