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Strafverteidigung in Kapitalstrafsachen Ihre Kanzlei in Münster

Bei Kapitalstrafsachen handelt es sich um Verfahren mit dem Vorwurf eines Tötungsdelikts. Wer einer Kapitalstraftat beschuldigt wird, sieht sich also einem existenziellen Vorwurf ausgesetzt. Da es sich bei Kapitaldelikten um Straftaten gegen die menschliche Existenz handelt, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen.

Im Falle eines Schuldspruches steht für den Beschuldigten damit eine dauerhafte Beeinträchtigung seiner sozialen Existenz auf dem Spiel. Die Unterstützung durch einen Strafverteidiger, der über vertiefte Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, ist in diesem Falle unerlässlich. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Jan Allendorf ist in diesem Fall gerne Sie da.

Ihr qualifizierter Strafverteidiger in Münster bei Kapitaldelikten

Zusätzliche Belastung ist im Falle von Kapitalstrafsachen durch das große mediale Interesse an Tötungsdelikten vorprogrammiert. Die große Öffentlichkeit führt jedoch auch dazu, dass sich die Strafverfolgungsbehörden einem enormen Erfolgsdruck ausgesetzt sehen.

Dies führt zu einer intensiven Ermittlungstätigkeit und einer intensiven Verhandlung vor Gericht. Daher ist nirgendwo die Tätigkeit eines Strafverteidigers notwendiger als bei Schwurgerichtsprozessen.

Ihr Kontakt zum Fachanwalt für Strafrecht Jan Allendorf

Möchten Sie mehr über die Strafverteidigung in Kapitalstrafsachen erfahren oder einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Münster vereinbaren? Dann zögern Sie nicht, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an – das Team der Kanzlei Jan Allendorf ist gerne für Sie da.

0251 . 48 49 519
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