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Strafverteidigung in Sexualstrafsachen in MünsterRechtsanwalt Jan Allendorf

In der Öffentlichkeit werden Sexualstraftaten als extrem verwerflich, und wenn es um Sexualstraftaten gegenüber Kindern geht, geradezu als verachtenswert empfunden. Gerade diese öffentliche Meinung führt zu einem hohen Erwartungsdruck seitens der Justiz.

Die Ermittlungsbehörden wollen daher möglichst schnell einen Täter präsentieren. Das Risiko eines erhöhten Fehleraufkommens ist die Folge – und die Arbeit eines Strafverteidigers umso wichtiger!

Rechtlicher Beistand durch Fachanwalt für Strafrecht Allendorf in Münster

Wenn der Vorwurf einer Sexualstraftat auch noch durch die Massenmedien verbreitet wird, bleibt die Unschuldsvermutung oft auf der Stecke. Der Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren kommt daher die entscheidende Aufgabe der Pflicht zur Versachlichung zu. Dazu bedarf es fundierter Kenntnisse in der Aussage-, Entwicklungs-, und Allgemeinpsychologie. Oftmals existiert nur die Wahrnehmung zweier Personen, die das Gericht als Beweisgrundlage heranzuziehen vermag. Kenntnis um die spezielle Rechtsprechung zur Glaubhaftigkeit von Aussagen und zur Glaubwürdigkeit von Zeugen ist hier gefragt.

Sexualstraftaten mit kindlichen Zeugen

Wird dem Betroffenen ein Kindesmissbrauch vorgeworfen, erfährt die Bewertung der Aussage von kindlichen Zeugen zusätzliche Schwierigkeiten. Die Befragung kindlicher Zeugen ist eine Gratwanderung zwischen Verständnis und Aufdeckung von Lüge. Die erfolgreiche Auseinandersetzung mit aussagepsychologischen Gutachtern ist häufig die entscheidende Weichenstellung für ein günstiges Ergebnis.

Haben Sie Fragen zur Strafverteidigung in Sexualstrafsachen? Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Münster. Rechtsanwalt Jan Allendorf und sein Team sind gerne für Sie da.

0251 . 48 49 519
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