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Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Münster Strafverteidigung bei Drogendelikten

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist in der Strafrechtswirklichkeit allgegenwärtig. Zugleich ist es ein Spezialgebiet des Strafrechts. So finden sich sowohl bei Polizei und Staatsanwaltschaft, aber auch bei den befassten Gerichten speziell für Drogendelikte eingerichtete Institutionen. Dabei steht insbesondere den Ermittlungsbehörden eine Vielfalt und Intensität an Ermittlungsmethoden zur Verfügung.

Sie reichen über die Telefonüberwachung, den Lauschangriff, die GPS- und Geodaten-Auswertung bis hin zum Einsatz von V-Leuten aller Art, Lockspitzeleinsatz und „Kronzeugen“. Die Strafverteidigung sollte daher in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts gelegt werden, um diesen Methoden entgegentreten zu können – und hier kommt unsere Kanzlei in Köln-Nippes ins Spiel.

Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Jan Allendorf -Fachanwalt für Strafrecht

Gute Kenntnisse über die Eigenheiten des BtM-Strafverfahrens sind Grundvoraussetzungen für eine effektive Verteidigung. Der Verteidigung stehen aufgrund der Komplexität der Verfahrensbedingungen mannigfaltige Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, das Verfahren mit zu gestalten und dabei in die Richtung der gemeinsam mit dem Mandanten entwickelten Verfahrensziele zu lenken.

Je früher ein Beschuldigter mit dem Verteidiger seines Vertrauens die Organisation seiner Verteidigung angeht, umso günstiger gestalten sich seine Chancen im Verfahren.

Wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Strafrecht in Münster

Haben Sie Fragen rund um das Betäubungsmittelstrafrecht oder möchten Sie Rechtsanwalt Jan Allendorf mit der Strafverteidigung bei Drogendelikten beauftragen? Dann kontaktieren Sie seine Kanzlei in Münster online oder telefonisch.

0251 . 48 49 519
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